Das Landgericht hat den Angeklagten wegen mehrerer Fälle der versuchten und vollendeten Nötigung, in acht Fällen in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem sexuellem Mißbrauch von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten ist teilweise begründet.
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