BSG - Urteil vom 13.09.1994 (5 RJ 72/92) - DRsp Nr. 1995/6880
BSG, Urteil vom 13.09.1994 - Aktenzeichen 5 RJ 72/92
DRsp Nr. 1995/6880
War der Versicherte zum Zeitpunkt seines Todes rechtsgültig in zwei Ehen verheiratet, so haben beide Witwen nebeneinander einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Sie haben sich die Rente nach der Dauer ihrer Ehe mit dem Versicherten zu teilen.
Normenkette:
RVO § 1268 ;
Gründe:
I. Die Beteiligten streiten über die Aufteilung einer Hinterbliebenenrente.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Lexikon des Unterhaltsrechts" abrufen.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.