AG Lüdenscheid, vom 18.08.1999 - Vorinstanzaktenzeichen VIII B 2440
Elterliche Sorge Unverheirateter - Wechsel des alleinigen Sorgerechts bei Gefährdung des Kindeswohls
OLG Hamm, Beschluss vom 17.12.1999 - Aktenzeichen 12 UF 234/99
DRsp Nr. 2001/3646
Elterliche Sorge Unverheirateter - Wechsel des alleinigen Sorgerechts bei Gefährdung des Kindeswohls
Steht der Kindesmutter nach § 1626a Abs. 2BGB die alleinige elterliche Sorge zu, dann ist unabhängig von der Regelung des § 1672 Abs. 1BGB dem Kindesvater auch gegen den Willen der Kindesmutter die alleinige Sorge zu übertragen, wenn das Wohl des (hier: 7-jährigen) Kindes bei der Mutter erheblich gefährdet und ein Eingreifen des Gerichts auf der Grundlage des § 1666BGB notwendig ist.