I.
Am 25.5.1990 ordnete das Amtsgericht für die jetzige Betreute Pflegschaft mit dem Wirkungskreis "Vermögensverwaltung" an und bestellte am 16.4.1991 einen Pfleger. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der jetzigen Betreuten wies das Landgericht am 25.1.1991 zurück.
Zur Prüfung eines Antrags der Betreuten auf Aufhebung der Betreuung ordnete das Amtsgericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens an; unter dem 19.3.1992 wies es die Betreute darauf hin, dass sie zu einer Untersuchung vorgeführt werden könne. Die hiergegen eingelegte Beschwerde der Betreuten wies das Landgericht am 4.6.1992 zurück.
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