I.
Der Beklagte ist während der inzwischen geschiedenen Ehe seiner Mutter mit dem Kläger am 24.05.1997 geboren.
Der Kläger hat die Feststellung begehrt, daß er nicht der Vater des Beklagten ist.
Dessen Vater sei ein inzwischen nach Montenegro abgeschobener jugoslawischer Staatsangehöriger.
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