Die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 06.03.2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Senftenberg vom 07.02.2023 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beschwerdeführerin zu tragen.
Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 4.000 € festgesetzt.
I.
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Entziehung maßgeblicher Teile der elterlichen Sorge für ihre beiden minderjährigen Kinder in einem Kinderschutzverfahren.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|