Der Senat ist zu einer Entscheidung nicht berufen.
Das vorlegende Amtsgericht - Familiengericht - Luckenwalde streitet mit dem Amtsgericht - Familiengericht - Zossen um die Abgabe des Verfahrens mit dem Az.
Hierzu hat das Amtsgericht Zossen ein Überprüfungsverfahren nach §
II.
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