Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegner wird der Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg -
Die von dem Antragsteller an die Antragsgegner gemäß §
2.539,46 EUR
- in Worten: zweitausendfünfhundertneununddreißig 46/100 EURO -
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. Juni 2018 festgesetzt.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Wert von 718,76 EUR zu tragen.
Die nach §§
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