Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1. wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 27.08.2008 -
Dem Betroffenen wird für das Verfahren der weiteren Beschwerde ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin O., Z-Straße X, XXXX B. als Verfahrensbevollmächtigte beigeordnet.
Die zulässige weitere Beschwerde hat insoweit Erfolg, als sie zur Aufhebung der Beschwerdeentscheidung und zur Zurückverweisung an das Landgericht führt, dessen Entscheidung aus Rechtsgründen (§
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