Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Zweigstelle Eisenhüttenstadt, vom 17.10.2023 -
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Beschwerdeverfahrens werden jeweils unter der Antragstellerin und dem Antragsgegner gegeneinander aufgehoben.
I.
Der Antragsgegner wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgelds in einem Umgangsverfahren.
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