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1957
BGH
BGH vom 04.05.1957
IV ZR 133/56
Normen:
BGB
§
1408
;
Fundstellen:
FamRZ 1957, 247
LSK-FamR/Hülsmann, § 1408 BGB LS 10
Fortgeltung einer Güterstandsvereinbarung
BGH,
vom 04.05.1957
- Aktenzeichen IV ZR 133/56
DRsp Nr. 1994/6530
Fortgeltung einer Güterstandsvereinbarung
Haben Eheleute vor dem 1.4.1953 den Güterstand der allgemeinen Gütergemeinschaft des
BGB
vereinbart, so gilt diese Regelung ihrer güterrechtlichen Verhältnisse auch nach diesem Zeitpunkt weiter.
Normenkette:
BGB
§
1408
;
Fundstellen
FamRZ 1957, 247
LSK-FamR/Hülsmann, § 1408 BGB LS 10
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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