Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 10. Juni 2010 teilweise abgeändert:
Der Gebührenstreitwert wird auf 3972 € festgesetzt.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
Die gemäß §
Mit Recht hat das Amtsgericht seiner auf §
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