Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leipzig vom 18.06.2014 in Ziffer 3. seines Tenors abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Wert des erstinstanzliche Verfahren wird auf 6.184,80 € festgesetzt.
I.
Das Amtsgericht - Familiengericht - Leipzig hat mit Urteil vom 27.09.2004 in dem Verfahren 336 F 767/04 die Ehe der Beteiligten geschieden und das Versorgungsausgleichsverfahren gem. §
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