Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pforzheim vom 21.12.2018,
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
I.
Das Verfahren betrifft die Regelung der elterlichen Sorge gem. §
Wegen der Feststellungen wird auf den angefochtenen Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim vom 21.12.2018 Bezug genommen.
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