I. Auf die Beschwerde des Verfahrensbeistands wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hildesheim vom 5. August 2013 - 38 F 308/13 - aufgehoben. Die Anträge der Kindeseltern auf familiengerichtliche Genehmigung werden zurückgewiesen.
II. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Jeder Beteiligte trägt seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren selbst.
III. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500 € festgesetzt.
I.
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