I. Die Sache wird auf den Senat übertragen (§
II. Auf die sofortige Beschwerde der weiteren Beteiligten vom 23.01.2024 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lennenstadt vom 02.01.2024 abgeändert.
Der weiteren Beteiligten M. wird für die erste Instanz ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Ihr wird Rechtsanwalt J. aus F. zur Wahrnehmung ihrer Rechte in jener Instanz beigeordnet.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000,- € festgesetzt.
I.
In dem vorliegenden Verfahren hat das Amtsgericht durch Beschluss vom 27.10.2023 der Kindesmutter, die unter gesetzlicher Betreuung steht, das Sorgerecht für ihre Tochter N. entzogen.
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