Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 23. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Verfahrens in beiden Instanzen haben die Beteiligten zu 1) und zu 2) als Gesamtschuldner zu tragen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert des Verfahrens in erster Instanz wird auf 3.000,00 € festgesetzt, derjenige des Beschwerdeverfahrens auf 5.000,00 €.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
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