I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ergangene Entscheidung über die Erstattung von Privatdetektivkosten.
1. Die Beschwerdeführer sind die Pflegeeltern des im November 1983 geborenen Kindes J. Dieses wurde etwa einen Monat nach seiner Geburt nach Mißhandlungen durch seine Mutter in die Kinderklinik eingeliefert. Es blieb dort einige Wochen und kam im Januar 1984 auf Veranlassung des Jugendamts zu den Beschwerdeführern, bei denen es sich heute noch befindet. In den seit 1984 laufenden gerichtlichen Verfahren wurde der Mutter das Sorgerecht für das Kind entzogen und dem Vater die elterliche Sorge allein belassen.
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