Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 31.05.2011 (
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei dem A B (A) (Vers. Nr. 2923) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von € 23.930,20 nach Maßgabe des Tarifvertrags über die Versorgungszusage des A - TV-VZ-2005 sowie den Bestimmungen zur Umsetzung des Tarifvertrages zum Versorgungsausgleich, bezogen auf den 30.09.2009, übertragen.
2.Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 31.05.2011 (
Das Anrecht der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist nach §
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beteiligten zu 1) auferlegt.
4.Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
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