Für die Betroffene, welche Eigentümerin eines Wohnanwesens und landwirtschaftlicher Flächen in der Umgebung ist, wurde am 22.1.1998 ihr Neffe, der Beteiligte zu 1), zum Betreuer für die Aufgabenkreise Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge und Anhalten, Empfangnahme und Öffnen der Post bestellt. Am 18.1.1999 wurde die Betreuung wieder aufgehoben.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|