Der Antrag wird abgelehnt.
I.
Die Antragstellerin (AStin) ist irakische Staatsangehörige. Sie ist die Mutter der Kinder H (geb. ...09.1987), M (geb. ....05.1989), K (geb. ....07.1992), Y (geb. ....01.1997) S (geb. ....12.2000) und A (geb. ....05.2002). Sie reiste am 28.12.2002 mit ihrer Familie aus dem Irak in die Bundesrepublik Deutschland ein. Am 09.01.2003 stellte sie einen Asylantrag und erhielt eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens. Mit Bescheid vom 04.02.2004 lehnte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (nachfolgend Bundesamt) die Asylanträge der AStin und ihrer Familie ab und verneinte das Vorliegen von Abschiebungshindernissen. Die Entscheidung wurde bestandskräftig.
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