Keine Opfergrenze bei Unterhalt an Lebensgefährtin; Gleichstellung der unterhaltenen Person nach § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. vom 20.12.2001
BFH, Urteil vom 29.05.2008 - Aktenzeichen III R 23/07
DRsp Nr. 2008/18249
Keine Opfergrenze bei Unterhalt an Lebensgefährtin; Gleichstellung der unterhaltenen Person nach § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. vom 20.12.2001
»Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen an seine mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebende, mittellose Lebenspartnerin sind ohne Berücksichtigung der sog. Opfergrenze als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG abziehbar (gegen BMF-Schreiben vom 28. März 2003, BStBl I 2003, 243).«
Normenkette:
EStG § 33a Abs. 1 S. 2 ;
Gründe:
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