KG - Beschluß vom 09.09.1993 (16 UF 3234/93) - DRsp Nr. 1994/7684
KG, Beschluß vom 09.09.1993 - Aktenzeichen 16 UF 3234/93
DRsp Nr. 1994/7684
Einem übereinstimmenden Vorschlag der geschiedenen Eltern, das Sorgerecht weiterhin gemeinsam auszuüben, aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausnahmsweise einem von ihnen allein zu übertragen, kann das Gericht mit Rücksicht auf den zum Ausdruck gebrachten Willen der Eltern zu weiterhin gemeinsamer Verantwortung für die Kinder entsprechen.