KG - Beschluß vom 11.08.1992 (1 W 38/91) - DRsp Nr. 1993/3763
KG, Beschluß vom 11.08.1992 - Aktenzeichen 1 W 38/91
DRsp Nr. 1993/3763
Anfechtbarkeit von Erbausschlagungen - Unkenntnis von Immobilarvermögen in der ehemaligen DDR: Ist eine nach dem BGB zu beurteilende Ausschlagung von im alten Bundesgebiet lebenden Erben vor der Wende in Unkenntnis von zum Nachlaß gehörenden, in der ehemaligen DDR belegenen Immobilienvermögens erklärt worden, so kann ein zur Anfechtung der Ausschlagung berechtigender Irrtum vorliegen.
Normenkette:
BGB § 119, § 1954 ;
Gründe:
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