I.
Die berufstätige Klägerin, die zusammen mit ihrer Mutter und ihrer im November 1988 geborenen Tochter in einem Haushalt lebte, beantragte im Januar 1993 die Übernahme der Kosten für die Tagespflege ihres Kindes, die von ihrer Mutter durchgeführt wurde. Der Beklagte lehnte den Antrag durch Bescheid vom 3. Mai 1993, bestätigt durch Widerspruchsbescheid vom 30. Juli 1993, mit der Begründung ab, Kosten für die Tagespflege seien nach §
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