Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 25.07.2018 gegen die Kostenentscheidung im Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 03.07.2018 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert wird auf zwischen 8001 € und 9000 € festgesetzt.
I.
Es kann dahinstehen, ob die Beschwerde zulässig ist.
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