1.
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eschweiler vom 02.10.2009 - 11 F 47/09 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
2.
Der Antrag des Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird mangels Erfolgsaussicht der Beschwerde zurückgewiesen.
1.
Die gemäß §
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