1. Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsteller zu 1) und die Antragstellerin zu 2) haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte zu tragen.
3. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten nur noch über die Kostengrundentscheidung in dem durch Vereinbarung vom 4. September 2023 beendeten Verfahren.
Die Antragsteller sind die Eltern des Kindes L. (geb. am ... 2015), der die gleiche Grundschulklasse besucht wie der Sohn der Antragsgegnerin.
Die Antragsteller haben beantragt, der Antragsgegnerin zu untersagen, das Kind L. zu kontaktieren, anzusprechen und zu berühren oder sonst ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen und sich dem Kind auf weniger als fünf Meter zu nähern.
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