LG Kaiserslautern - Beschluß vom 10.09.1993 1 T 120/93
Normen:
BGB § 1836a;
Fundstellen:
BtPrax 1994, 34
FamRZ 1995, 52
MDR 1994, 1125
LG Kaiserslautern - Beschluß vom 10.09.1993 (1 T 120/93) - DRsp Nr. 1995/2138
LG Kaiserslautern, Beschluß vom 10.09.1993 - Aktenzeichen 1 T 120/93
DRsp Nr. 1995/2138
Auch ein Elternteil, der als Betreuer seines volljährigen Kindes eingesetzt ist und hierfür keine Vergütung erhält, hat nach § 1836aBGB Anspruch auf eine pauschale Aufwandsentschädigung. Weder bestehende Unterhaltspflichten noch die im Grundgesetz verankerte Pflicht der Eltern zur Pflege der Kinder rechtfertigen es, den Eltern den Aufwendungsersatzanspruch zu nehmen.