(a) » Nach dem in dieser Sache ergangenen Beschluß des BGH vom 17. 12. 1986 [FamRZ 1987, 375, hier: I (167) 343 a] ist eine Vaterschaftsanerkennung nicht deshalb unwirksam, weil im Zeit-punkt ihrer Beurkundung die Nichtehelichkeit des Kindes noch nicht rechtskräftig feststand und dies in der Erklärung zum Ausdruck gelangte. ...
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