OLG München, vom 21.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen MK 2/19
Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des von den Feststellungszielen betroffenen Unternehmens; Bezug der Feststellungsziele ausschließlich auf Aktivprozesse der Masse; Insolvenzrechtliche Einordnung der Berücksichtigung eines Neukundenbonus in der Jahresverbrauchsabrechnung eines Energieversorgungsvertrags
BGH, Urteil vom 27.07.2023 - Aktenzeichen IX ZR 267/20
DRsp Nr. 2023/10938
Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des von den Feststellungszielen betroffenen Unternehmens; Bezug der Feststellungsziele ausschließlich auf Aktivprozesse der Masse; Insolvenzrechtliche Einordnung der Berücksichtigung eines Neukundenbonus in der Jahresverbrauchsabrechnung eines Energieversorgungsvertrags
Wird über das Vermögen des von den Feststellungszielen betroffenen Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet, kann eine Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter erhoben werden, auch wenn dieser das Unternehmen nicht fortführt.Insolvenzrechtliche Bestimmungen stehen einer Musterfeststellungsklage jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Feststellungsziele sich ausschließlich auf Aktivprozesse der Masse beziehen.Die Berücksichtigung eines Neukundenbonus in der Jahresverbrauchsabrechnung eines Energieversorgungsvertrags stellt keine insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung oder Verrechnung dar, wenn der Neukundenbonus als vom Jahresumsatz abhängiger Nachlass (Rabatt) ausgestaltet ist.Beschränkt sich eine Bestimmung in einem Energielieferungsvertrag über die Berechnung des Jahresverbrauchspreises ausschließlich auf die Formulierung"Grundpreis: [...] €/Monat (inkl. 19% MWst)Arbeitspreis: [...] €/Monat (inkl. 19% MWSt)Neukundenbonus: [x] % (Jahresumsatz)",
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