Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 18.01.2008 (42 F 143/07) in Ziffer 1 b abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Klägerin wird unter Beiordnung ihrer Prozessbevollmächtigten Rechtsanwältin K.-F., F., ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit sie für die Monate November und Dezember 2007 einen monatlichen Trennungsunterhalt-Elementarunterhalt von 754,- EUR und ab Januar 2008 einen monatlichen Trennungsunterhalt- Elementarunterhalt von 807,- EUR zu fordern berechtigt ist.
2.Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen.
I.
Die Klägerin macht für eine Trennungsunterhaltsklage Prozesskostenhilfe geltend.
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