Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Speyer vom 07. Juli 2008 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die nachgesuchte Prozesskostenhilfe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats an das Amtsgericht - Familiengericht - Speyer zurückverwiesen.
Die sofortige Beschwerde des Klägers begegnet verfahrensrechtlich keinen Bedenken.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|