Der Kl., VersNehmer der Bekl. in der Hausratversicherung nach den VHB, bewohnt in einem mehrstöckigen Haus die oberste Wohnung, ein sogen. Penthouse mit umlaufendem Balkon und mit einem Flachdach, das durch eine Eisentür vom Treppenhaus her erreichbar ist. Unbekannte Täter öffneten die Tür mit Gewalt, seilten sich vom Flachdach auf den Balkon ab, gelangten durch eine wegen abgerissener Verriegelung unversperrte Balkontür in die Wohnung und entwendeten dort Gegenstände.
»... Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn alle Tatbestandsmerkmale im Bereich des Versicherungsorts verwirklicht werden .. .
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