Vorbemerkung
Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen
1. Geldeinnahmen
1.1 regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen
1.2 unregelmäßige Einkommen (z.B. Abfindungen etc.)
1.3 Überstunden
1.4 Spesen und Auslösungen
1.5 Einkommen aus selbständiger Tätigkeit
1.6 Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen
1.7 Steuererstattungen
1.8 sonstige Einnahmen
2. Sozialleistungen
2.1 Arbeitslosengeld und Krankengeld
2.2 Leistungen nach dem SGB II
2.3 Wohngeld
2.4
2.5 Erziehungs- und Elterngeld
2.6 Unfall- und Versorgungsrenten
2.7 Leistungen aus der Pflegeversicherung, Blindengeld u.Ä.
2.8 Pflegegeld
2.9 Grundsicherung beim Verwandtenunterhalt
2.10 Sozialhilfe
2.11 Unterhaltsvorschuss
3. Kindergeld und Kinderzuschlag (§ 6a BKGG)
4. Geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers
5. Wohnwert
6. Haushaltsführung
7. Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit
8. Freiwillige Zuwendungen Dritter
9. Erwerbsobliegenheit und Einkommensfiktion
10. Bereinigung des Einkommens
10.1 Steuern und Vorsorgeaufwendungen
10.1.1 Steuern/Splittingvorteil
10.1.2 Vorsorgeaufwendungen
10.2 berufsbedingte Aufwendungen
10.2.1 pauschale/konkrete Aufwendungen
10.2.2 Fahrtkosten
10.2.3 Ausbildungsaufwand
10.3 Kinderbetreuung
10.4 Schulden
10.5 Unterhaltsleistungen
10.6 Vermögensbildung
10.7 Umgangskosten
Kindesunterhalt
11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt)
11.1 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
11.2 Eingruppierung
12. minderjährige Kinder
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