»... Aus dem Scheidungsurteil des LG in Nairobi leitet sich ohne weiteres ab, daß die [deutsche] Kl. während des Bestehens der Ehe der Parteien auch mit dem Kenianer David K. verheiratet gewesen war. ... Somit ist festzustellen, daß die Kl. zur Zeit der Eheschließung mit dem Bekl. mit einem Dritten in gültiger Ehe lebte. Gleichwohl ist es dem Bekl. verwehrt, sich auf die an sich daraus gemäß §
Der Bekl. beruft sich in zweiter Instanz auch nicht mehr auf §
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