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1993
Sonstige
OLG
OLG Karlsruhe
OLG Karlsruhe - Beschluß vom 20.08.1993
16 UF 128/93
Normen:
FGG
§
50b
Abs.
1
, Abs.
3
;
Fundstellen:
DRsp IV(418)294f
FamRZ 1994, 915
OLG Karlsruhe - Beschluß vom 20.08.1993 (16 UF 128/93) - DRsp Nr. 1994/11200
OLG Karlsruhe,
Beschluß
vom 20.08.1993
- Aktenzeichen 16 UF 128/93
DRsp Nr. 1994/11200
Die Beobachtung des Kindes durch eine Einwegscheibe macht die in §
50b
Abs.
1
, Abs.
3
FGG
vorgesehene Anhörung nicht entbehrlich.
Normenkette:
FGG
§
50b
Abs.
1
, Abs.
3
;
Fundstellen
DRsp IV(418)294f
FamRZ 1994, 915
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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