Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen die Kostenentscheidung in dem Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Hersbruck vom 9. Oktober 2002 ist gemäß §
Das im schriftlichen Verfahren erfolgte Anerkenntnis des Auskunftsbegehrens des Klägers ist zwar ein sofortiges Anerkenntnis i.S.d. §
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