OLG Oldenburg - Beschluß vom 03.11.1995 5 W 187/95
Normen:
BGB § 1741, § 1746 ;
Fundstellen:
FGPrax 1996, 59
FamRZ 1996, 895
JuS 1996, 1033
MDR 1996, 173
NJW-RR 1996, 709
OLGReport-Oldenburg 1996, 44
Vorinstanzen:
LG Osnabrück,
OLG Oldenburg - Beschluß vom 03.11.1995 (5 W 187/95) - DRsp Nr. 1996/23351
OLG Oldenburg, Beschluß vom 03.11.1995 - Aktenzeichen 5 W 187/95
DRsp Nr. 1996/23351
1. Bei einer Großeltern - Enkel - Adoption sind an die Bejahung der Genehmigungsbedingungen, daß die Adoption dem Wohl des Kindes dient und die begründete Erwartung besteht, daß zwischen den Annehmenden und dem Kind ein echtes Eltern - Kind - Verhältnis entsteht, strenge Anforderungen zu stellen.
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