Die Rechtsbeschwerden gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Baden-Baden vom 4. September 2018 werden auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 1 und 2 zurückgewiesen.
Wert: 5.000 €
I.
Die Beteiligten zu 1 und 2 begehren die Einrichtung einer Betreuung für die Betroffene.
Die im Jahr 1928 geborene Betroffene lebt in einem Pflegeheim. Mit notarieller General- und Vorsorgevollmacht vom 2. August 2013 bevollmächtigte sie ihren Sohn, den Beteiligten zu 2, und ihre beiden Töchter, die Beteiligten zu 1 und 3, je einzeln zur umfassenden Vertretung in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten.
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