Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Borken vom 8. Mai 2013 wird auf ihre Kosten nach einem Wert von 2.000,00 € zurückgewiesen.
Dass - wie das Amtsgericht zu Recht ausgeführt hat - nach dem Wortlaut des §
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