Auf die Berufungen der Parteien wird das Endurteil des Landgerichts Bayreuth vom 15.03.2011 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.126,80 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.10.2008 sowie 19,00 Euro Mahnauslagen und weitere 347,30 Euro (Inkassogebühren) zu zahlen.
2.Im übrigen wird die Klage abgewiesen:
II.Die weitergehenden Berufungen der Parteien werden jeweils zurückgewiesen.
III.Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
VI.Berufungsstreitwert: 18.253,60 Euro.
I.
Der klagende Klinikträger und der verklagte Patient streiten um wechselseitige Ansprüche aus einer stationären Behandlung des Beklagten vom 08. bis zum 18. Juni 2008.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|