Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Familiengericht - O...vom 21. September 2011 aufgehoben und das Verfahren an das Amtsgericht zur weiteren Bearbeitung zurückverwiesen
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Dem Antragsgegner wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin L... in E...bewilligt.
Der Beschwerdewert wird auf 1.862 € festgesetzt.
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