Die Klägerin zu 1) (im folgenden Klägerin) nimmt wegen der bei ihrer Geburt am 3. Juli 1979 erlittenen schweren Gesundheitsschäden den Beklagten zu 1) (im folgenden Beklagten), damals beamteter Oberarzt an der Universitätsfrauenklinik M., auf Zahlung von Schmerzensgeldkapital und Schmerzensgeldrente in Anspruch.
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