Auf die Beschwerden der Antragsgegnerinnen wird der am 02.10.2018 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Marl (Az.
Die Antragsgegnerin zu 1 wird verpflichtet, an die Antragstellerin ab dem 01.12.2016 im Wege des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs für das Anrecht "Pensionskasse F
Die Antragsgegnerin zu 2 wird verpflichtet, an die Antragstellerin ab dem 01.12.2016 im Wege des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs für das Anrecht aufgrund der "Pensionszusage I" (Vers.-Nr. ######) monatlich 206,69 € brutto, zahlbar und fällig zum letzten Tag eines jeden Monats, zu zahlen.
III. IV.
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