Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Streitwert für das Verfahren und den Vergleich wird - teilweise von Amts wegen - auf 16.187,64 €, der Wert des Auskunftsantrages auf 1.618,76 € festgesetzt.
Die ersichtlich in eigenem Namen eingelegte Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Kläger ist gemäß §
Das Amtsgericht hat den Streitwert zu niedrig festgesetzt. Maßgeblich für die Wertberechnung bei einer Stufenklage ist nach §
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