I. Von der Darstellung des Sachverhalts wird abgesehen (§
II.
Die sofortigen Beschwerden der Klägerin (§
Das Amtsgericht hat die Kosten des Rechtsstreits beiden Parteien zu Recht je (nahezu) zur Hälfte auferlegt, weil jede Partei hinsichtlich je eines der beiden Streitgegenstände obsiegt hat und beide Streitgegenstände gleich hoch zu bewerten sind (§§
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