I. Der im Jahre 1922 geborene Ehemann (Antragsgegner) und die im Jahre 1942 geborene Ehefrau (Antragstellerin) haben am 7. September 1973 geheiratet; am 26. Februar 1986 ist dem Ehemann der Scheidungsantrag der Ehefrau zugestellt worden.
In der Ehezeit (1. September 1973 bis 31. Januar 1986; §
Das Amtsgericht - Familiengericht - hat die Ehe der Parteien vorab geschieden und später den Versorgungsausgleich in der Weise geregelt, daß es zu Lasten der Versorgungsanwartschaft des Ehemannes beim Land Nordrhein-Westfalen (weiterer Beteiligter zu 2) für die Ehefrau auf deren Konto bei der BfA eine monatliche Rentenanwartschaft von 1. 143,50 DM, bezogen auf den 31. Januar 1986, begründet hat.
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