Dem Berufungsbeklagten wird auf seinen Antrag vom 9. Juli 2008 Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz unter Beiordnung von Rechtsanwalt G aus Rendsburg bewilligt.
Die Zahlung monatlicher Raten von 155,00 € wird angeordnet.
Dem Berufungsbeklagten war die begehrte Prozesskostenhilfe zu bewilligen, da in diesem Fall notwendiger Prozesskostenhilfe die Voraussetzungen der §§
Allerdings war nach §
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