Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 2. August 2018 (Az.: RO 4 K 17.980) wird aufgehoben und der Klägerin Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt S. bewilligt.
Die Klägerin verfolgt mit ihrer Beschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung für ihre auf Aufhebung von Ziffer 1. des Bescheids vom 3. Januar 2017 (Rücknahme der Bewilligung von Unterhaltsvorschussleistungen, Leistungseinstellung) in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 2. Mai 2017 gerichtete Klage weiter.
I.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|